Warum 19% USt. bei Jahrespaketen?
Bei der Erbringung von Lizenzen bzw. Abos handelt es sich umsatzsteuerlich um sonstige Leistungen für Dauerleistungen. In diesem Fall ist nicht das Datum der Rechnungsschreibung bzw. der Zahlung entscheidend, sondern der Zeitpunkt wann die Leistung endet.